Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle Mitglieder verpflichtet sind, alle beruflichen Veränderungen, die sich auf den Beitrag auswirken, unverzüglich zu melden. Das betrifft beispielsweise Beförderungen, Höhergruppierungen, Altersteilzeit, Ruhestandsversetzungen, aber auch Änderungen bei der wöchentlichen Arbeitszeit.